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Die Komplexität der Konstruktionen und Gebäudetechnik steigt seit Jahrzehnten stetig. Dies betrifft die Anforderungen an Standsicherheit, Wärme-, Feuchte-, Brand- und Schallschutz, Hygiene und Gesundheit wie auch den allgemeinen Nutzerkomfort. Das äußert sich in einer fast unüberblickbaren und weiter steigenden Zahl an Normen und Baugesetzen. Das damit anvisierte Ziel der Qualitätssicherung wird oft nicht erreicht: Die Folge der Komplexität ist eine hohe Fehlerquote in Planung und Ausführung sowie eine Überforderung von Bauherren und Nutzern.
Hinsichtlich der Raumqualität ist der Standard in weiten Bereichen sogar gesunken: In der Abkehr von noch heute hochgeschätzten und flexibel nutzbaren Gebäuden der Gründerzeit entstanden seit der Nachkriegszeit auf den notwendigen Mindestmaßen basierende Gebäude. Die monofunktional angelegte Planung führte dazu, dass sich diese Typologien Veränderungen der Nutzung oder der Ansprüche nur schwierig anpassen konnten. Die Folge hiervon war und ist häufig der vorzeitige Umbau.
Das Projekt soll vor diesem Hintergrund den Anfangspunkt zu einer neuen, gegenläufigen Entwicklung markieren und so einen wichtigen Impuls in der deutschen Bauwirtschaft setzen.
Frischbetonverbundsysteme (FBVS) werden in Deutschland i. d. R. als zusätzliche wasserseitige Abdichtungsebene auf wasserundurchlässigen Stahlbetonkonstruktionen (WUBetonkonstruktion)angeordnet. Sie sollen das Zuverlässigkeitsniveau von Kellerbauwerken hinsichtlich der Wasserundurchlässigkeit verbessern – gerade bei schwierigen Bauwerksrandbedingungen oder hohen Nutzungsanforderungen der Innenräume. FBVS werden im Gegensatz zu ‚klassischen‘ hautförmigen Abdichtungen vor dem Betoneinbau verlegt und gehen mit dem später aufgebrachten Frischbeton einen zugfesten sowie wasserundurchlässigen (hinterlaufsicheren) Verbund ein. Letzterer verhindert u. a. seitliche Wasserbewegungen in der Verbundschicht, wenn es zu Beschädigungen der Dichtschicht kommen sollte. Diese Form der Bauwerksabdichtung wird in Deutschland vermehrt seit 2012 eingesetzt und ist als neue Bauart bisher keinen Regelwerken zuzuordnen. Zum einen werden die FBVS i. d. R. nicht als eigenständige Abdichtung nach DIN 18533 angesehen, zum anderen werden sie derzeit nicht in der DAfStb-Richtlinie „Wasserundurchlässige Bauwerke aus Beton“ behandelt. Der Verwendbarkeitsnachweis wurde bisher über allgemein bauaufsichtliche Prüfzeugnisse (abP) erbracht, der allerdings nicht auf einheitlichen Prüfgrundsätzen beruhte. Wesentliche Merkmale verschiedener Produkte können daher nur schwer miteinander verglichen werden. Neben diesen Unklarheiten zur Vergleichbarkeit von Produkten sind am Markt nach wie vor zahlreiche Planungs- und Anwendungsfragen zur Bauart vorhanden. ...
Die öffentliche Debatte um den rasanten Ausbau von 5G / Mobilfunk reißt nicht ab. Die unabhängige internationale und nationale Forschung weist verstärkt auf die noch unabsehbaren Risiken für Gesundheit und Umwelt hin. Zugleich fordern Bürgerinnen und Bürger immer mehr Mitsprache und Mitgestaltung ein. Welche Chancen und Möglichkeiten haben dabei gerade Städte und Gemeinden?
Die ebenso hochaktuelle wie grundsätzliche Schrift von Wilfried Kühling legt in allgemeinverständlicher Form dar, dass insbesondere Kommunen eine starke Rolle und Verantwortung übernehmen können.
Die Schrift zeigt, wie der Autor betont, dass die vom Grundgesetz geschützte gemeindliche Planungshoheit erlaubt, strengere Qualitätsanforderungen zum Schutz empfindlicher Gebiete vorzuschreiben, als es in Fachgesetzen steht. Vor allem das Baugesetzbuch eröffnet entsprechende Handlungs- bzw. Abwägungsspielräume. So wie beim Lärmschutz strengere Maßstäbe angesetzt werden können, können auch in Sachen Mobilfunkstrahlung bestimmte Gebiete einem erhöhten Schutz zugeführt werden. Gemeinden können also selbst ordnend und gestaltend zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger tätig werden, wenn sie beispielsweise mit dem Flächennutzungsplan einen besonderen Qualitätsanspruch für bestimmte Gebiete verbindlich festlegen. Die Kommunikations-Infrastruktur der Mobilfunkbetreiber muss sich dann darauf einstellen.
Journalismus ist ein öffentliches Gut. Öffentlichkeit konstituiert demokratisches Handeln. Fundierte Meinungsbildung wird erst in einer Öffentlichkeit möglich. Geleitet von dieser Kernthese, analysiert Christian Humborg zum einen die kritische Lage des Journalismus in Deutschland und die Bedeutung der Dominanz der Plattformgiganten in den digitalen Räumen. Dabei wirft er einen Blick auf die Situation in den USA, wo häufig Entwicklungen einsetzen, bevor sie zu uns kommen.
Zum anderen sucht der Autor nach Alternativen. Welche Wege sind einzuschlagen, um Medien- und Informationsvielfalt zu gewährleisten? Durch welche Anreize kann fundierte Meinungsbildung in der Öffentlichkeit gestärkt werden? Welche innovativen Anstrengungen werden in der Medienwelt unternommen? Welche politischen Rahmenbedingungen braucht es bei strikter Wahrung der Unabhängigkeit der Medien? Die Vielfalt seiner Vorschläge verdeutlicht die Notwendigkeit eines ganzheitlichen Praxisansatzes zum Schutz des Journalismus.