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Frischbetonverbundsysteme (FBVS) werden in Deutschland i. d. R. als zusätzliche wasserseitige Abdichtungsebene auf wasserundurchlässigen Stahlbetonkonstruktionen (WUBetonkonstruktion)angeordnet. Sie sollen das Zuverlässigkeitsniveau von Kellerbauwerken hinsichtlich der Wasserundurchlässigkeit verbessern – gerade bei schwierigen Bauwerksrandbedingungen oder hohen Nutzungsanforderungen der Innenräume. FBVS werden im Gegensatz zu ‚klassischen‘ hautförmigen Abdichtungen vor dem Betoneinbau verlegt und gehen mit dem später aufgebrachten Frischbeton einen zugfesten sowie wasserundurchlässigen (hinterlaufsicheren) Verbund ein. Letzterer verhindert u. a. seitliche Wasserbewegungen in der Verbundschicht, wenn es zu Beschädigungen der Dichtschicht kommen sollte. Diese Form der Bauwerksabdichtung wird in Deutschland vermehrt seit 2012 eingesetzt und ist als neue Bauart bisher keinen Regelwerken zuzuordnen. Zum einen werden die FBVS i. d. R. nicht als eigenständige Abdichtung nach DIN 18533 angesehen, zum anderen werden sie derzeit nicht in der DAfStb-Richtlinie „Wasserundurchlässige Bauwerke aus Beton“ behandelt. Der Verwendbarkeitsnachweis wurde bisher über allgemein bauaufsichtliche Prüfzeugnisse (abP) erbracht, der allerdings nicht auf einheitlichen Prüfgrundsätzen beruhte. Wesentliche Merkmale verschiedener Produkte können daher nur schwer miteinander verglichen werden. Neben diesen Unklarheiten zur Vergleichbarkeit von Produkten sind am Markt nach wie vor zahlreiche Planungs- und Anwendungsfragen zur Bauart vorhanden. ...
Das INFORMATIONSDIENST HOLZ spezial "Baustoffe für den konstruktiven Holzbau" von Prof. Dr. Klausjürgen Becker und Akad. Direktor Borimir Radovic † stellt ein Novum beim INFORMATIONSDIENST HOLZ dar: Das umfangreiche Nachschlagewerk von mehr als 500 Seiten erscheint nur als PDF-Datei und wird fünf Jahre lang regelmäßig aktualisiert, da Werke dieser Art in baurechtlicher Hinsicht einer produktbezogenen regelmäßigen Anpassung bedürfen.
Die Produktübersicht wäre ohne die Zuarbeit der Baustoffindustrie nicht zustande gekommen. Die betreffenden Unternehmen haben Materialkennwerte zur Verfügung gestellt und informieren die beiden Autoren über Änderungen. Die Zuordnung der Produkte zu den baurechtlichen Anforderungen - wie etwa den Gebäudeklassen - ist ein weiteres Ergebnis dieser Zusammenarbeit.
Jeden Nutzer des Buches informieren wir über die Aktualisierungen auf dieser Website wie auch über unseren monatlichen Newsletter. Wenn Sie noch nicht zu den Empfängern dieses Rundschreibens gehören, empfehlen wir dringend, es direkt mit Download des Buches unter Angabe Ihrer Mail-Adresse auf unserer Website zu abonnieren.
Der Hauptteil des Buches entspricht nicht dem grafischen Erscheinungsbild des INFORMATIONSDIENST HOLZ. Aus Kostengründen haben wir auf eine gestalterische Überarbeitung des umfangreichen Manuskripts verzichtet. Damit erleichtern wir den Autoren auch den Änderungsaufwand und die Erstellung einer für alle lesbaren PDF-Datei.
Bauhaus
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Die öffentliche Debatte um den rasanten Ausbau von 5G / Mobilfunk reißt nicht ab. Die unabhängige internationale und nationale Forschung weist verstärkt auf die noch unabsehbaren Risiken für Gesundheit und Umwelt hin. Zugleich fordern Bürgerinnen und Bürger immer mehr Mitsprache und Mitgestaltung ein. Welche Chancen und Möglichkeiten haben dabei gerade Städte und Gemeinden?
Die ebenso hochaktuelle wie grundsätzliche Schrift von Wilfried Kühling legt in allgemeinverständlicher Form dar, dass insbesondere Kommunen eine starke Rolle und Verantwortung übernehmen können.
Die Schrift zeigt, wie der Autor betont, dass die vom Grundgesetz geschützte gemeindliche Planungshoheit erlaubt, strengere Qualitätsanforderungen zum Schutz empfindlicher Gebiete vorzuschreiben, als es in Fachgesetzen steht. Vor allem das Baugesetzbuch eröffnet entsprechende Handlungs- bzw. Abwägungsspielräume. So wie beim Lärmschutz strengere Maßstäbe angesetzt werden können, können auch in Sachen Mobilfunkstrahlung bestimmte Gebiete einem erhöhten Schutz zugeführt werden. Gemeinden können also selbst ordnend und gestaltend zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger tätig werden, wenn sie beispielsweise mit dem Flächennutzungsplan einen besonderen Qualitätsanspruch für bestimmte Gebiete verbindlich festlegen. Die Kommunikations-Infrastruktur der Mobilfunkbetreiber muss sich dann darauf einstellen.